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   FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19   

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https://dejure.org/2023,34574
FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19 (https://dejure.org/2023,34574)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.09.2023 - 6 K 6188/19 (https://dejure.org/2023,34574)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. September 2023 - 6 K 6188/19 (https://dejure.org/2023,34574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 8 Abs 1 KStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG 2009, § 12 Nr 1 EStG 2009, KStG VZ 2012
    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kostenübernahme für ein TV-Abonnement - Außerbilanzielle Hinzurechnung von Aufwendungen für einen als Firmenwagen überlassenen Oldtimer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verdeckte Gewinnausschütung durch erfolgte Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft im Interesse ihres Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufwendungen der GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer als verdeckte Gewinnausschüttung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Der berufsspezifische Zusammenhang des Abonnements, den der Bundesfinanzhof - BFH - in seinem Urteil vom 16.1.2019 - VI R 24/16 - für einen Fußballtrainer erblickt hatte, könne der Beklagte im vorliegenden Fall für die Klägerin nicht erkennen.

    Damit weicht der Senat auch nicht etwa von der Entscheidung des BFH vom 16.1.2019 - VI R 24/16 -, BStBl. II 2019, 376 ab, in der dieser für ein B...-Abonnement eines Fußballtrainers den Werbungskostencharakter dann nicht für ausgeschlossen hielt, wenn die konkret festgestellte und glaubhafte Nutzung des Abonnements sowie der gesamte gebuchte Inhalt des Abonnements der beruflichen Tätigkeit des dortigen Steuerpflichtigen zu dienen geeignet war.

    Es habe gerade nicht den Bereich Sport allgemein, sondern nur für den damaligen Steuerpflichtigen spezifisch dienliche Bundesligaspiele umfasst (BFH, Urteil vom 16.1.2019 - VI R 24/16 -, BStBl. II 2019, 376, Rn. 13).

  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    (1) Verdeckte Gewinnausschüttungen in diesem Sinne sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 1 EStG auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 4.6.2003 - I R 24/02 -, BStBl. II 2004, 136).
  • FG München, 28.09.2005 - 10 K 1427/03

    Repräsentationsaufwendungen; Motorsport

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Der BFH hat in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass auch Aufwendungen für Oldtimer unter diese "ähnlich Zwecke" fallen können, insbesondere, wenn sie - wie hier (8.000 km Laufleistung in den drei Streitjahren) - wenig bewegt werden, weil sie eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung aufweisen wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen und Gegenstände (BFH, Beschluss vom 10.8.2011 - I B 42/11 -, zitiert nach Juris; siehe auch FG Stuttgart vom 28.2.2011 - 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508, dort entschieden für einen Roadster des Typs "Jaguar E-Type" als Prototyp eines im heutigen Straßenbild selten anzutreffenden Sportwagens; BFH, Beschluss vom 22.12.2008 - III B 154/07 -, BFH/NV 2009, 579; FG München, Urteil vom 28.9.2005 - 10 K 1427/03, juris; Stapperfend in HHR, EStG, § 4, Anm. 1320).
  • FG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 6 K 2473/09

    Abzugsverbot der AfA eines betrieblich genutzten Oldtimers

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Der BFH hat in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass auch Aufwendungen für Oldtimer unter diese "ähnlich Zwecke" fallen können, insbesondere, wenn sie - wie hier (8.000 km Laufleistung in den drei Streitjahren) - wenig bewegt werden, weil sie eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung aufweisen wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen und Gegenstände (BFH, Beschluss vom 10.8.2011 - I B 42/11 -, zitiert nach Juris; siehe auch FG Stuttgart vom 28.2.2011 - 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508, dort entschieden für einen Roadster des Typs "Jaguar E-Type" als Prototyp eines im heutigen Straßenbild selten anzutreffenden Sportwagens; BFH, Beschluss vom 22.12.2008 - III B 154/07 -, BFH/NV 2009, 579; FG München, Urteil vom 28.9.2005 - 10 K 1427/03, juris; Stapperfend in HHR, EStG, § 4, Anm. 1320).
  • BFH, 10.08.2011 - I B 42/11

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Der BFH hat in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass auch Aufwendungen für Oldtimer unter diese "ähnlich Zwecke" fallen können, insbesondere, wenn sie - wie hier (8.000 km Laufleistung in den drei Streitjahren) - wenig bewegt werden, weil sie eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung aufweisen wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen und Gegenstände (BFH, Beschluss vom 10.8.2011 - I B 42/11 -, zitiert nach Juris; siehe auch FG Stuttgart vom 28.2.2011 - 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508, dort entschieden für einen Roadster des Typs "Jaguar E-Type" als Prototyp eines im heutigen Straßenbild selten anzutreffenden Sportwagens; BFH, Beschluss vom 22.12.2008 - III B 154/07 -, BFH/NV 2009, 579; FG München, Urteil vom 28.9.2005 - 10 K 1427/03, juris; Stapperfend in HHR, EStG, § 4, Anm. 1320).
  • BFH, 22.12.2008 - III B 154/07

    Kein Abzug der Betriebsausgaben für einen Rennwagen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Der BFH hat in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass auch Aufwendungen für Oldtimer unter diese "ähnlich Zwecke" fallen können, insbesondere, wenn sie - wie hier (8.000 km Laufleistung in den drei Streitjahren) - wenig bewegt werden, weil sie eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung aufweisen wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen und Gegenstände (BFH, Beschluss vom 10.8.2011 - I B 42/11 -, zitiert nach Juris; siehe auch FG Stuttgart vom 28.2.2011 - 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508, dort entschieden für einen Roadster des Typs "Jaguar E-Type" als Prototyp eines im heutigen Straßenbild selten anzutreffenden Sportwagens; BFH, Beschluss vom 22.12.2008 - III B 154/07 -, BFH/NV 2009, 579; FG München, Urteil vom 28.9.2005 - 10 K 1427/03, juris; Stapperfend in HHR, EStG, § 4, Anm. 1320).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 83/03

    Wertpapier-Risikogeschäfte einer GmbH grundsätzlich keine vGA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Das sind bei Körperschaften wie der Klägerin, die als Kapitalgesellschaften nach ständiger Rechtsprechung des BFH steuerrechtlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen (vgl. etwa BFH, Urteile vom 4.12.1996 - I R 54/95, vom 31.3.2004 - I R 83/03 - und vom 22.8.2007 - I R 32/06, BFH/NV 2007, 2424), letztlich sämtliche mit den Geschäftsvorfällen zusammenhängenden Ausgaben.
  • BFH, 22.08.2007 - I R 32/06

    Dauerverluste kommunaler Eigenbetriebe sind steuerpflichtig

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Das sind bei Körperschaften wie der Klägerin, die als Kapitalgesellschaften nach ständiger Rechtsprechung des BFH steuerrechtlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen (vgl. etwa BFH, Urteile vom 4.12.1996 - I R 54/95, vom 31.3.2004 - I R 83/03 - und vom 22.8.2007 - I R 32/06, BFH/NV 2007, 2424), letztlich sämtliche mit den Geschäftsvorfällen zusammenhängenden Ausgaben.
  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19
    Das sind bei Körperschaften wie der Klägerin, die als Kapitalgesellschaften nach ständiger Rechtsprechung des BFH steuerrechtlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre verfügen (vgl. etwa BFH, Urteile vom 4.12.1996 - I R 54/95, vom 31.3.2004 - I R 83/03 - und vom 22.8.2007 - I R 32/06, BFH/NV 2007, 2424), letztlich sämtliche mit den Geschäftsvorfällen zusammenhängenden Ausgaben.
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